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Schlachthofstr. 19 | 91781 Weißenburg/Bay.

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Tarife

Erneuerbare Energien

Strom-Netze

Energiespartipps

Weißenburg-Öko

Eintarif-Messung

Verbrauch > 1.000 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis 41,67 Ct/kWh  
  • Grundbetrag 8,49 €/Monat  

Zweitarif-Messung

Verbrauch > 2.000 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis Hochtarif 43,32 Ct/kWh  
  • Arbeitspreis Niedertarif 37,92 Ct/kWh  
  • Grundbetrag 8,49 €/Monat  

Strom aus regenerativen Quellen

• Strom zu 100 % aus Wasserkraft ohne schädliche CO2-Emmissionen und radioaktivem Abfall.

• über Herkunftsnachweise, welche im Register des Umweltbundesamtes geführt und verwaltet werden, damit Sie sich darauf verlassen können, dass der Strom in einer regenerativen Stromerzeugungsanlage produziert wurde.

• wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

• Die Stadtwerke Weißenburg GmbH investiert von jeder Kilowattstunde Ökostrom 2 Cent in regenerative Stromerzeugungsanlagen (Photovoltaik- und Windkraftanlagen) hier vor Ort (siehe auch Infotafeln zur Energiewende in Weißenburg).

• Windkraftbonus in Höhe von 40,- € für alle, die im Juni einen gültigen Stromliefervertrag (Weißenburg-Öko) mit der Stadtwerke Weißenburg GmbH besitzen und deren Verbrauch bei Eintarif-Messung > 1.000 kWh/a bzw. Zweitarif-Messung > 2.000 kWh/a ist.
(Über die Höhe und Auszahlung des Windkraftbonus wird jedes Abrechnungsjahr aufgrund der erzeugten Strommenge neu entschieden. Er ist eine freiwillige Leistung der Stadtwerke Weißenburg GmbH und nicht Tarifbestandteil.)

• ...und Stromsparen wird belohnt!
Für unsere Ökostrom-Kunden bieten wir einen zusätzlichen Anreiz: Wer seinen Stromjahresverbrauch um mehr als 5 % gegenüber dem Vorjahr reduziert, erhält einen Umweltbonus von 30,- €; bei einer Einsparung ab 10 % beträgt der Umweltbonus sogar 50,- €. Damit werden Sie als Ökostromkunde für Ihr umweltbewusstes Verhalten zusätzlich belohnt, denn eine Botschaft ist uns wichtig: Jede Kilowattstunde Strom, die eingespart wird, muss erst gar nicht erzeugt werden. Energie sparen unterstützt den Umwelt- und Klimaschutz ebenso wie die regenerative Stromerzeugung. Der Umweltbonus wird nicht mit der Jahresabrechnung gutgeschrieben, sondern in einem extra Schreiben im März des der Jahresrechnung folgenden Jahres dem Kunden mitgeteilt. Hierzu ist ein bestehender Stromliefervertrag (Weißenburg-Öko) Voraussetzung.

• In unserem Kundenzentrum stehen Ihnen kostenlos Strommessgeräte zur Verfügung. Damit können Sie bei Ihnen zuhause den Stromverbrauch ihrer Haushaltsgeräte messen und Energiefresser finden.

Weißenburg-Single Plus

Verbrauch von >= 500 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis 44,26 Ct/kWh 
  • Grundbetrag 4,05 €/Monat 

Weißenburg-Familie Plus

<= 5.499 kWh/Jahr

Verbrauch von <= 5.499 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis 39,99 Ct/kWh  
  • Grundbetrag 8,00 €/Monat  

Weißenburg-Familie Plus

>= 5.500 kWh/Jahr

Verbrauch von >= 5.500 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis 39,60 Ct/kWh  
  • Grundbetrag  9,79 €/Monat  

Weißenburg-Öko Mobil

separate Messung inkl. Steuergerät

um Ihr E-Auto zuhause zu laden

  • Arbeitspreis 37,53 Ct/kWh  
  • Grundbetrag 10,48 €/Monat  
Zweitarif-Messung

Weißenburg-Select

Verbrauch von <= 10.320 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis Hochtarif 41,98 Ct/kWh
  • Arbeitspreis Niedertarif 36,30 Ct/kWh
  • Grundbetrag 9,33 €/Monat 

Weißenburg-Flexi

Verbrauch von >= 10.321 kWh/Jahr

  • Arbeitspreis Hochtarif 41,57 Ct/kWh
  • Arbeitspreis Niedertarif 36,30 Ct/kWh
  • Grundbetrag 12,77 €/Monat 

Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung

Preisblatt zur Ersatzversorgung gem. §38 EnWG, gültig ab 01.04.2023

Preisblatt zur Ersatzversorgung gem. §38 EnWG, gültig ab 01.11.2022

Preisblatt zur Ersatzversorgung gem. §38 EnWG, gültig ab 01.10.2022

Preisblatt zur Ersatzversorgung gem. §38 EnWG, gültig ab 01.09.2022 bis 30.09.2022

Preisblatt zur Ersatzversorgung gem. §38 EnWG, gültig ab 01.08.2022 bis 31.08.2022

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltkunden, gültig ab 01.12.2023

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01.01.2023

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01.07.2022

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01.06.2022

Preisblatt der Ersatzversorgung gem. §38  EnWG für nicht Haushaltskunden, gültig ab 01.03.2022

Preisblatt der Ersatzversorgung gem. §38  EnWG für nicht Haushaltskunden, gültig ab 01.02.2022

Preisblatt der  Ersatzversorgung gem. §38  EnWG für nicht Haushaltskunden, gültig ab 01.01.2022

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01.01.2021

Preisblatt der Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG für nicht Haushaltskunden,  gültig ab 01.12.2021

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01.07.2020

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01. 01.2020

Preisblatt der Grund- und Ersatzversorgung gem. §36 (1) EnWG von Haushaltskunden, gültig ab 01.01.2019

Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV ab 01.01.2022

Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV

Ergänzende Bedingungen – StromGVV, gültig ab 01.01.2018

Widerrufsformular

Kundeninformation Strompreisbremse