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Netze - Gas

Messstellenbetrieb

Allgemein zum Msb/MsbG

Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebgesetzes (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Weißenburg GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Weißenburg GmbH soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Intelligente Messsysteme (iMSys) sind digitale Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für mME und iMSys entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Internetseite der Stadtwerke Weißenburg GmbH abrufbar. Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Weißenburg GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?

Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre. Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energieen-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn die dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten. 

Was bedeutet der Einbau “moderner Messeinrichtungen”? Wo sollen sie eingebaut werden?

Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische “Ferris-Zähler” wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.

Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?

Die Umbauverpflichtung umfasst in Weißenburg insgesamt ca. 1055 Zählpunkte. Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern sowie von Neubauten, größeren Renovierungen und Stilllegungen. Diese Angabe wird bei Bedarf aktualisiert. Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Oktober 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind; voraussichtlich ab 2019.

Wie informiert die Stadtwerke Weißenburg GmbH über den Rollout?

Der Messstellenbetreiber legt die Bereiche fest, in denen sukzessive auf mME und iMSys umgestellt wird. 

  • Sechs Monate vor Beginn des Rollouts: Information auf öffentlichem Wege (z.B. Internetseiten) über den geplanten Rollout-Beginn
  • Drei Monate vor Beginn der Umrüstung: schriftliche Information an den einzelnen Kunden über den geplanten Umbau-Zeitraum 
Welche Kosten fallen für mME und iMSys an?

Die Stadtwerke Weißenburg GmbH als Messstellenbetreiber wird ein jährliches Entgelt für die Einrichtung und den Betrieb der Messstellen verrechnen. Hierfür hat der Gesetzgeber in § 31 MsbG (für iMSys) beziehungsweise in § 32 MsbG (für mME) gestaffelte Preisobergrenzen festgelegt. Die Stadtwerke Weißenburg GmbH wird innerhalb der im MsbG festgelegten Fristen im Laufe des Jahres 2017 auf öffentlichem Wege (Internetauftritt) das Preisblatt für die Messentgelte veröffentlichen.

Kann der Kunde den Einbau verweigern?

Nein, der Kunde hat keine Möglichkeit, sich dem Einbau zu widersetzen. Im Messstellenbetriebsgesetz § 36 (3) heißt es: „Weder Anschlussnehmer noch Anschlussnutzer sind berechtigt, die Ausstattung einer Messstelle mit einem intelligenten Messsystem … oder die Anbindung seiner Erzeugungsanlagen oder der Messeinrichtung für Gas an das intelligente Messsystem … zu verhindern oder nachträglich wieder abzuändern oder abändern zu lassen.“

Wo finden sich weiterführende Informationen?

Weitere Informationen zum „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ finden Sie auf folgenden Internetseiten: 
Digitalisierung der Energiewende:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/digitalisierung-der-energiewende.html

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetz-zur-digitalisierung-der-energiewende.html

Weitere Informationen zum Thema „Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. 

Kontakt

Bei Fragen und Wünschen* zur individuellen Rolloutplanung bei intelligenten Messsystemen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse:

netzbetrieb.strom@sw-wug.de

*Die Berücksichtigung von Anfragen bzgl. der individuellen Planung des Rollouts von intelligenten Messsystemen obliegt dem Messstellenbetrieb.

Messstellenverträge
Preisblätter gem. MsbG
Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Wahrnehmung gem. § 45 Abs. 3 Satz 1 MsbG