Preise fÞr Jahresmehr-/Jahresmindermengen fÞr Kunden ohne 1/4-h-Lastgangmessung
Die VergÞtung der Jahresmehr- und die Inrechnungstellung der Jahresmindermengen erfolgt mittels der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verÃķffentlichten Preise. Diese Entgelte werden vom BDEW gemÃĪà § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung auf Grundlage monatlicher Marktpreise fÞr den Abrechnungszeitraum (i. d. R. 1 Jahr) bundeseinheitlich ermittelt.
Die VerÃķffentlichung der aktuellen Preise finden Sie unter nachstehenden Link: