erdgasicon2
stromicon2
wassericonwassericon
verkehricon
badericon

Kontaktieren Sie uns!

Schlachthofstr. 19 | 91781 Weißenburg/Bay.

email@sw-wug.de

09141 999-0

Netze - Strom

VerÃķffentlichungspflicht

Netzzugang / Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag STROM
PreisblÃĪtter Netznutzungsentgelte

VerÃķffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG

Das novellierte, zum 04.08.2011 in Kraft getretene EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte fÞr das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu verÃķffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen die Stadtwerke Weißenburg GmbH hinsichtlich der Netzentgelte 2023 hiermit nach.

Die Stadtwerke Weißenburg GmbH hat basierend auf den gegenwÃĪrtig vorliegenden Erkenntnissen die ErlÃķsobergrenze 2022 als Kalkulationsgrundlage fÞr die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Netzentgelte 2023 ermittelt.

Zum Zeitpunkt der VerÃķffentlichung lagen der Stadtwerke Weißenburg GmbH u. a. folgende Informationen fÞr eine abschließende Kalkulation der Netzentgelte noch nicht vor:

– Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte fÞr das Jahr 2022.

Aus diesem Grund behÃĪlt sich die Stadtwerke Weißenburg GmbH vor, bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, die PreisblÃĪtter entsprechend anzupassen und bis spÃĪtestens 31.12.2022 neu zu verÃķffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter UmstÃĪnden auch zu einer ErhÃķhung der aktuell verÃķffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte fÞhren kann.

elektronische PreisblÃĪtter Netznutzungsentgelte

Die hier aufgefÞhrten PreisblÃĪtter dienen lediglich zur Orientierung bzw. fÞr informative Zwecke. Gewichtung haben die elektronischen PreisblÃĪtter welcher wir im aktuell gÞltigen EDIFACT-Format an die beteiligten Marktpartner versenden!

Referenzpreisblatt vermiedener Netzentgelte
Festlegung der kalenderjÃĪhrlichen ErlÃķsobergrenze gem. §§ 4, 24 (ARegV) im vereinfachten Verfahren.

Die Regierung von Mittelfranken hat nach §§ 4, 24 (ARegV) die kalenderjÃĪhrliche ErlÃķsobergrenze im vereinfachten Verfahren fÞr die Stadtwerke Weißenburg GmbH festgelegt und diese gem. §§ 4,17, 24 (ARegV) verprobt.

Hochlastzeitfenster

Hochlastzeitfenster 2023 (gem. Leitfaden-BNetzA)

Hochlastzeitfenster 2022 (gem. Leitfaden-BNetzA)

Hochlastzeitfenster 2021 (gem. Leitfaden-BNetzA)

Hochlastzeitfenster 2020 (gem. Leitfaden-BNetzA)